„So möchte ich arbeiten!“- mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung

5. Mai, 2017

Industrie 4.0 erfordert Arbeiten 4.0. Mit fortschreitender Digitalisierung gehören flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und Homeoffice bereits heute in vielen Fällen zum betrieblichen Alltag.

Dabei profitieren nicht nur die Unternehmen vom zeit- und ortsflexiblen Arbeitseinsatz, vor allem, wenn diese global aufgestellt sind und die internationale Arbeitsteilung die betrieblichen Abläufe mitbestimmen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten sich überall dort große Vorteile, wo der Wunsch nach mehr Zeitsouveränität erfüllt werden kann und dadurch Beruf und Privatleben noch besser in Einklang zu bringen sind.

Die hergebrachten Vorstellungen des Gesetzgebers von Arbeitsverhältnis und Arbeitszeit aus den 70er- und 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts sind jedoch in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß. Sie spiegeln die betriebliche Wirklichkeit nicht mehr wider. Denn mit Einführung neuer Technologien und neuer Produktionsabläufe über Standort-, Länder- und Zeitgrenzen hinweg, sowie neuen Erwartungen der Kunden, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hat sich die Arbeits- und Lebensrealität massiv verändert.

Am 26.04.2017 hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. deshalb zusammen mit 31 Mitgliedsverbänden die Kampagne „So möchte ich arbeiten!“ gestartet.

Der KVI ist Teil dieser Kampagne und unterstützt die Forderungen der vbw nach mehr Eigenverantwortung, mehr Flexibilität und weniger starren gesetzlichen Vorgaben bei der Arbeitszeitgestaltung.

Dabei geht es nicht um eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens!

Kern der Forderung ist die Beseitigung der nicht mehr zeitgemäßen Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden und eine Lockerung der pauschalen ununterbrochenen täglichen Ruhezeit von 11 Stunden. Orientierung bietet hier die Europäische Arbeitszeitrichtlinie, die eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden und eine Ruhezeit innerhalb 24 Stunden von 11 Stunden vorgibt, ohne eine tägliche Höchstarbeitszeit festzulegen.

In einer modernen Arbeitswelt mit vielfachen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung muss es möglich sein, an einzelnen Tagen auch über 10 Stunden zu arbeiten.

Hier gibt es eine Vielzahl von Beispielen, die nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen.

Man denke z.B. nur an Mitarbeiter, die an einem Vortrag oder einer Präsentation arbeiten und gerade „im Fluss“ sind und die Arbeit – auch wenn die 10 Stunden überschritten werden – noch abschließen möchten, weil sie den „Gedanken“ nicht verlieren wollen, eine kreative Phase haben und sich wohler fühlen, wenn der Vortrag bzw. die Präsentation fertig ist.

Oder an Mitarbeiter mit Einsatz an einem anderen Standort, die beispielsweise dienstags, mittwochs und donnerstags lieber mehr als 10 Stunden arbeiten würden, um bereits am Freitag wieder bei ihrer Familie zu sein.

Aber auch bei Mitarbeitern mit Arbeitszeitautonomie/Vertrauensarbeitszeit im „nicht-leitenden“ AT-Bereich passen die starren Regelungen der Aufzeichnungspflicht nach 8 Stunden und der 10-Stunden-Grenze weder mit den Wünschen nach Flexibilität und Selbstbestimmung noch mit einer Unternehmenskultur der Eigenverantwortung und des Vertrauens, in der Ergebnisse und nicht das Messen von „Anwesenheit“ im Vordergrund stehen, zusammen.

Oder wie sollen Mitarbeiter im Verkauf reagieren, wenn nach einem Tag mit Meetings noch ein Geschäftsessen mit den Kunden am Abend angesetzt ist? Sollen sie ihren ausländischen Kunden sagen, sie würden sie nicht begleiten, weil sonst die in Deutschland maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten würde?

Und wie ist die Situation bei Mitarbeitern auf Montage beim Kunden, wo es sinnvoll wäre, die „Baustelle“ noch fertig zu machen, statt für geringfügige Restarbeiten am nächsten Tag noch eine zusätzliche Anfahrt zu benötigen?
Dies gilt im Übrigen natürlich auch für den Einsatz von eigenem Reparaturpersonal oder Fremdfirmenmitarbeitern im Unternehmen, die nach 10 Stunden die Arbeiten abbrechen müssen, auch wenn nur noch eine halbe Stunde zu tun wäre, um den Auftrag abzuschließen.

Ebenso muss es heutzutage einfach möglich sein, nach Dienstschluss eine kurze Mail an einen Kollegen zu schicken, ohne dass die 11-stündige Ruhepause durch diese kurze Unterbrechung von vorne zu laufen beginnt.

Das Gleiche muss gelten, wenn Eltern z.B. mal früher nach Hause gehen, um den Sprössling von der Kita abzuholen und abends, wenn die Kinder im Bett sind, sich an den PC setzen, um noch eine Stunde zu arbeiten.

Um die Hemmnisse des Arbeitszeitgesetzes bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit in der betrieblichen Praxis aufzuzeigen und Lösungen zu finden, haben das bayerische Arbeits- und Wirtschaftsministerium zu einem Branchengespräch eingeladen. Neben Vertretern von Gewerkschaften sowie Experten für Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin haben auch wir – zusammen mit Vertretern von Mitgliedsfirmen – daran teilgenommen, um die Probleme der starren gesetzlichen Regelungen für die betriebliche Praxis aufzuzeigen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die ersten Gespräche haben gezeigt, dass hier auch auf Seiten des Gesetzgebers noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist, um die Gesetzeslage mit den betrieblichen Realitäten und Notwendigkeiten in Einklang zu bringen.

Mehr zur vbw-Kampagne erfahren Sie unter www.so-moechte-ich-arbeiten.de.

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