Jetzt wird es ernst!

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 07.02.2023 eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung veröffentlicht.

Dies sieht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ein umfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mehr als 10.000 Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) vor.

Zwar gibt es auch hiervon noch einige Ausnahmen, die allerdings nur sehr spezifischer Natur und zeitlich befristet sind. Der pauschale Beschränkungsansatz umfasst damit aber z.B. auch die in der PFAS-Stoffgruppe enthaltenen 38 Fluorpolymere, die für das Funktionieren einer modernen Industriegesellschaft unverzichtbar sind und durch das Beschränkungsverfahren wegfallen könnten. Und dies, obwohl aktuelle Studien zeigen, dass marktrelevante Fluorpolymere den Kriterien einer OECD-Klassifizierung für sichere Werkstoffe (PLC, Polymer of low concern) genügen. Denn Fluorpolymere sind u.a. inert, nicht bioakkumulierbar und ungiftig.

Mit ihrem Verbot sind wichtige Hightech-Anwendungen auch in unserer Branche von der Beschränkung betroffen. Denn Fluorpolymere bieten eine einzigartige Funktionalität und entscheidende Vorteile in zahlreichen kritischen Endverbraucher-Anwendungen wie Elektronik, Halbleiter, Gesundheitstechnik, medizinischen Produkten, Transport, 5G-Telekommunikation und erneuerbaren Energien. Sie sind eine Schlüsselkomponente für Technologien, die in Mobiltelefonen, persönlicher Schutzausrüstung, Solarpanels, Implantaten, Flugzeugen, U-Booten und unzähligen anderen Produkten und Branchen eingesetzt werden. Zudem fördern sie in grünen Technologien, wie der Wasserstoffelektrolyse die Transformation in Richtung Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft. Darüber hinaus helfen Fluorkunststoffe mit, Chemikalien sicher und verlustfrei auch über große Entfernungen zu transportieren.

Alternativmaterialien – soweit es diese überhaupt gibt – haben meist eine schlechtere Performance, höheren Verschleiß, erhöhen die Abfallmengen und haben ggf. einen höheren ökologischen Fußabdruck.

 

Beteiligen Sie sich daher bitte am Konsultationsverfahren!

https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term.

Denn das aktuelle Regulierungsvorhaben der ECHA betrifft uns alle – innerhalb und außerhalb unserer Branche – und bedroht essentielle Wertschöpfungsketten in Deutschland und Europa mit unabsehbaren Folgen für eine funktionierende, resiliente Wirtschaft und die angestrebte Transformation unserer Gesellschaft hin zur Klimaneutralität!

 

Bildquelle: KVI

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