Sozialpolitik

Sozialpolitik

Die Arbeitgeber der bayerischen Kunststoff verarbeitenden Industrie sind davon überzeugt, dass die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft auch in Zukunft Wohlstand und soziale Sicherheit am Standort Deutschland garantieren werden.

Unser Wirtschaftssystem stärkt den Wettbewerb auf den Märkten und ermöglicht so Fortschritt und Innovation – zwei Triebfedern, um sich in der vernetzten Welt als attraktiver Unternehmensstandort zu behaupten. Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, einerseits unser Wirtschaftssystem weiter zu entwickeln und eine international wettbewerbsfähige Rahmenordnung zu etablieren, in der unsere Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein können, und andererseits den sozialen Ausgleich in Form der sozialen Sicherungssysteme herbeizuführen.

In letzter Zeit wird aber der soziale Aspekt überstrapaziert und marktwirtschaftliche Prinzipien werden immer mehr außer Acht gelassen. Die Soziale Marktwirtschaft kann aber nur dann Wohlstand und sozialen Fortschritt fördern und damit der Allgemeinheit dienlich sein, wenn der Wettbewerb auf den Märkten zu Wachstum, Innovationen und wirtschaftlichem Erfolg führt.

Die Antwort auf die Frage, was das „Soziale“ an der Sozialen Marktwirtschaft ist, liegt daher nicht in einem großangelegten Umverteilungssystem durch die soziale Sicherung. Ziel der Sozialen Marktwirtschaft ist es, „das Prinzip der Freiheit des Marktes mit dem des sozialen Ausgleichs“ (Alfred Müller-Armack: Soziale Marktwirtschaft. 1956) zu verbinden. Hinter dieser Formel steckt die Überlegung, dass es gesellschaftspolitisch gelingen muss, jedem Einzelnen die Chance zu geben, die Freiheiten des Marktes zu nutzen und so an den Erfolgen der Marktwirtschaft teilzuhaben. Damit hat der soziale Ausgleich im Kern das Ziel, faire Ausgangsbedingungen zu schaffen und dann einzugreifen, wenn jemand unverschuldet in Not gerät. (Ausführlichere Informationen zur Sozialen Marktwirtschaft finden Sie hier.)

Deutschland verwendet derzeit 31 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für den Bereich der sozialen Sicherung. Die Sozialleistungsquote (Sozialleistungen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) ist in Deutschland über die Jahre hinweg deutlich gestiegen. 1990 betrug die Quote noch ca. 24 Prozent, in den letzten Jahren lag sie stets im Korridor zwischen 29 und 31 Prozent. Ursächlich dafür sind stetig steigende Ausgaben für Sozialleistungen. Durch den demografischen Wandel wird sich diese Entwicklung noch verschärfen. Unter besonderen Druck geraten hierbei die Sozialversicherungssysteme, denn einer sinkenden Zahl an Beitragszahlern steht eine wachsende Zahl an Leistungsempfängern gegenüber. Während z. B. 2008 auf einen Rentenbezieher noch drei Beitragszahler kamen, verschiebt sich diese Relation bis zum Jahr 2060 auf 1,5 Beitragszahler je Rentner. Ähnlich bzw. teilweise noch stärker betroffen von dieser Entwicklung sind auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die oben angeführten Entwicklungen verdeutlichen den zwingenden Reformbedarf im Bereich der sozialen Sicherung. Der demografische Wandel in unserem Land macht ein zeitnahes Handeln nötig. Die Reformbemühungen müssen dabei sowohl in den einzelnen Versicherungszweigen konkret ansetzen als auch bei den grundsätzlichen Überlegungen zur Ausgestaltung der sozialen Sicherung.

Die Europäische Union sollte wichtiger sozialpolitischer Akteur bleiben und so weiter an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung verfolgen wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Europa muss, wenn es sich auf der Weltbühne behaupten will, mit einer Stimme sprechen und seinen Binnenmarkt stärken. Es muss bei aller wünschenswerten „Einheit“ aber immer auch ein Kontinent der „Vielfalt“ bleiben, der die historisch gewachsenen Systeme der sozialen Sicherung ebenso respektiert wie die Beziehungen der Sozialpartner.

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