Nach außergewöhnlich schwierigen Verhandlungen, die dennoch von beiden Seiten fair und in einer sehr konstruktiven Atmosphäre geführt wurden, konnten wir uns in der dritten Verhandlungsrunde mit der IGBCE auf ein Tarifergebnis einigen, das der aktuellen Situation im Gesamtergebnis gerecht wird.

Und diese Situation ist von mehreren Extremen geprägt. Einerseits durch die durch den Ukrainekrieg ausgelöste maximale Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die damit einhergehenden Versorgungsengpässe und Kostensteigerungen insbesondere bei Energie und Rohstoffen. Andererseits durch die Entwicklung der Verbraucherpreise und eine Inflation.

Dass in dieser Hinsicht die drohende Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale noch lange nicht gebannt ist, zeigen die jüngsten Forderungen aus der Metallindustrie, die mit 7 bis 8% beziffert werden. Und auch der jüngste Abschluss in der Stahlindustrie mit 6,5% hat seine Signalwirkung auf die Erwartungshaltung der Beschäftigten nicht verfehlt. Insofern konnte in dieser Gemengelage ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss erzielt werden. Dies gilt einerseits für die Beschäftigten der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Bayern, die bei den letzten beiden „Pandemieabschlüssen“ eine anerkennenswerte Lohnzurückhaltung geübt haben und jetzt in der für sie schwierigen Situation sowohl Entlastung als auch Perspektive erhalten. Andererseits auch für die Unternehmen der Branche, für die der Abschluss jedoch angesichts der hohen Unsicherheit und der bestehenden wirtschaftlichen Risiken an die Grenze des Machbaren geht, aber gleichzeitig Planungssicherheit für 18 Monate bis Ende 2023 bietet.

Bildquelle: IGBCE Bayern / Maximilian Reifig

Insgesamt ist der Abschluss mit

  • 2 Leermonaten zu Beginn der Laufzeit (Juli – August 2022),
  • einer Einmalzahlung in Höhe von 700 € brutto (300 € brutto für Azubis),
  • Flexibilisierungsmöglichkeiten (Kürzung, Entfall, Splittung der 700 € zu gleichen Teilen) aus wirtschaftlichen Gründen,
  • sowie der Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten:
    • ab 01.09.2022 in den jeweiligen Sätzen um 3,5%
    • ab 01.07.2023 in den jeweiligen Sätzen um 2,0%

bei einer Gesamtlaufzeit von 18 Monaten (01.07.2022 bis 31.12.2023) damit insgesamt eine gute Antwort auf eine für Unternehmen wie auch Beschäftigte höchst unbefriedigende Lage. Der Abschluss leistet zudem keinen Beitrag zu einer drohenden Lohn-Preis-Spirale.

Neben den Entgeltkomponenten enthält der Tarifabschluss auch Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Altersfreizeiten, die zu mehr verfügbarem Arbeitszeitvolumen führen können. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, die Altersfreizeitansprüche im Rahmen einer „doppelten Freiwilligkeit“ durch verschiedene Optionen zu flexibilisieren.

Darüber hinaus wurde der vom Bundesarbeitsgericht bestätigte Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf anteilige Altersfreizeit ebenfalls tariflich geregelt.

Schließlich wurden auch noch offene Fragen in Bezug auf Ansprüche der Beschäftigten während der Freistellungsphase bei Langzeitkonten geklärt. Um einen Beitrag zur Förderung einer guten Ausbildung zu leisten, wurde vereinbart, dass Azubis eine bezahlte Freistellung vor den Prüfungstagen (max. 4 Tage) erhalten.

 

Bildquelle Titelbild: KVI

Bildquelle Gruppenbild: IGBCE Bayern / Maximilian Reifig

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