Erste Tarifverhandlung der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Bayern ergebnislos vertagt

30. Nov, 2023

München – Am 28.11.2023 fand die erste Tarifverhandlung für die Kunststoffbranche in Bayern statt. Die Verhandlungen, liefen in einer sehr fairen und – angesichts der andauernden Krise – beiderseitig von großem Ernst geprägten Atmosphäre ab. Ein Ergebnis wurde jedoch noch nicht erzielt.

Zu Beginn legte der Verhandlungsführer der IGBCE, Gerd Hammerl, stellvertretender Landesbezirksleiter Bayern, die Forderungen der IGBCE für den KVI Bayern dar.

Diese lautet:

  1. Eine Lohn- und Gehaltssteigerung (inkl. Auszubildendenvergütung), die unter Berücksichtigung von sozialen Komponenten, wie z.B. einer Inflationsausgleichsprämie, die Kaufkraft der Beschäftigten wiederherstellt und sichert. Die tabellenwirksame, dauerhafte Komponente muss bei Vollzeitarbeitskräften mindestens 350 €, bei Auszubildenden 200 €, umfassen.
  2. Mitgliedschaft muss einen Wert haben
  3. Erfolgreiche Unternehmen werden in der Krise nicht aus der Verantwortung gelassen
  4. Laufzeit maximal 12 Monate

 

Gerd Hammerl begründete die sehr hohe Forderung mit den für die Beschäftigten massiv gestiegenen Verbraucherpreisen, die vor allem für die unteren Einkommensgruppen zu einer hohen Belastung würden, die durch die Entgeltsteigerungen der letzten Jahre bei weitem nicht ausgeglichen worden seien. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die letzten Tarifabschlüsse beim KVI, mit denen man durch entsprechende Zurückhaltung von Seiten der Beschäftigten einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet habe. Mittlerweile sei aber eine Grenze der Belastbarkeit erreicht. Zudem forderten die Beschäftigten nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungen und Optionen auf dem Arbeitsmarkt sowie der damit einhergehenden hohen Tarifabschlüsse auch in anderen Branchen, dass sie beim KVI lohnpolitisch nicht abgehängt werden dürften.

Im Anschluss erwiderte Walter Vogg, Geschäftsführer beim Verband der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Bayern e. V. (KVI), für die Arbeitgeberseite, dass die Forderung der IGBCE in der vorgelegten Form und Höhe nicht erfüllbar sei.

Zwar würden die Belastungen der Beschäftigten durch den Anstieg der Verbraucherpreise anerkannt. Darüber hinaus erlebten die meisten Unternehmen, dass sich der Arbeitsmarkt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung und des daraus resultierenden Arbeits- und Fachkräftemangels zu einem „Arbeitnehmermarkt“ entwickelt habe.

Allerdings müssten sich Entgeltforderungen nicht nur an der Inflation, sondern auch an der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit der einzelnen Unternehmen orientieren, wenn man die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen am Standort Deutschland angesichts der vielfältigen Kostenbelastung und der notwendigen Investitionen in die „Transformation“ nicht gefährden wolle. Ansonsten würde man nur einer weiteren Deindustrialisierung Vorschub leisten, für die es leider täglich neue Beispiele gebe.

Das Fazit des KVI lautet daher wie folgt:

  • Gemeinschaftlich sehen wir am Standort Deutschland:
  1. Einen massiven Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit
  2. Fehlendes Wachstum
  3. Einen enormen Investitionsbedarf in die Transformation
  • Dazu kommt in unserer Branche mehrheitlich:
  1. Ein Rückgang der Produktion
  2. Ein Rückgang der Umsätze
  3. Ein Rückgang der Aufträge
  4. Eine unbefriedigende Ergebnissituation
  • Wir brauchen daher eine Regelung, die
  1. in der Fläche auf die differenzierte wirtschaftliche Lage unserer Branche Rücksicht nimmt;
  2. die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Standort Deutschland erhält;
  3. den Unternehmen die notwendigen Investitionsmittel für die anstehende Transformation nicht entzieht;
  4. eine sich ebenfalls bereits im Rückgang befindliche Inflation nicht als alleinigen Maßstab für eine einheitliche, dauerhafte tabellenwirksame Belastung nimmt.

 

Die Verhandlungen wurden vertagt und werden am 14.12.2023 fortgesetzt.

Von links nach rechts: Gerd Hammerl, Walter Vogg, Christoph Faßhauer

 

 

Bildquelle: KVI

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