„Bundesverfassungsgericht bestätigt: „Machen ist wie wollen – nur geiler!“

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Nun hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum Klimaschutz – wenn auch mit etwas anderer Wortwahl – bestätigt, womit unser letztes Journal 03/2021 geendet hat: „Machen ist wie wollen – nur geiler!“

 

Und es ist schon erstaunlich, wie die gesamte Politikerriege auf die Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln, reagiert. Dabei reichen die Reaktionen von Euphorie bis zu panischem Aktionismus… wieder einmal.

 

Wir dürfen gespannt sein, ob sich die Politik nach diesem „wuchtigen“, „wegweisenden“, „historischen Urteil“ mit „viel Rückenwind für den Klimaschutz“ darin erschöpft, an dem, was wirklich nötig ist, vorbei zu schwadronieren oder ob wir endlich vom „Wollen“ ins „Machen“ kommen. Und „machen“ bedeutet nicht, immer nur neue oder verschärfte Ziele zu definieren oder den Einstieg in die Planwirtschaft!

Es muss jetzt endlich darum gehen, den Unternehmen, die schon längst bereit sind, in neue, klimafreundlichere Technologien zu investieren, die notwendigen Rahmenbedingungen für diese Zukunftsinvestitionen bereitzustellen, damit wir gemeinsam die Klimaziele erreichen.

Und dazu gehört an aller erster Stelle, dass die Bundesregierung ihre Realitätsverweigerung hinsichtlich der dafür allein bis 2030 erforderlichen Menge regenerativ erzeugten Stroms aufgibt und die nötige Infrastruktur sowie die Mechanismen für eine sichere Stromversorgung mit einem Industriestrompreis von max. 4ct/kWh nicht zuletzt auch für einen Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft schafft.

 

Und was das Thema Wasserstoff angeht: Hier braucht es angesichts der Fördergelder, die im Rahmen der nationalen und europäischen Wasserstoffstrategien bereitgestellt werden, dringend ein übergreifendes Gesamtkonzept, insbesondere was den regionalen Bedarf und die dafür notwendige Versorgungsinfrastruktur betrifft. Nicht dass mit den Fördermitteln nur Strohfeuer entzündet werden und am Ende eine sich selbst tragende wirtschaftliche Basis für eine wettbewerbsfähige Wasserstoffwirtschaft fehlt.

 

Denn Klimaschutz wird in Deutschland und Europa nur erfolgreich sein, wenn neue, klimafreundlichere Industrieanlagen und Produktionsprozesse im internationalen Wettbewerb bestehen können.

 

Das alles ist hoffentlich auch den Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht klar.

 

Bildquelle: Fotomontage, iStock-1257052566, iStock-1126244142

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