Die Datenschutzgrundverordnung kommt zum 25.05.2018!

3. Apr, 2018

Man kann der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die neben dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) am 25.05.2018 in Kraft tritt, sicher auch positive Aspekte abgewinnen. Endlich haben wir einen zumindest europaweit gleichen Regelungsrahmen beim Datenschutz.

In der Summe ist die DS-GVO jedoch eines der vielen Vorhaben, die zwar gut gemeint sind, in ihrer belastenden Auswirkung auf die Unternehmen aber völlig unterschätzt werden, ohne dass dem ein dem Aufwand entsprechender Nutzen für die „Schutzobjekte“ entgegenstünde.

Mit dem vorrangigen Ziel, vor allem die „Datenkraken“ dieser Welt (Google, Facebook, Amazon, usw.) zu regulieren, wird die gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen.

Denn es ist schon ein Unterschied, ob das „Daten-Mining“ oder „Profiling“ mittels besonders schützenswerter personenbezogener Daten zum Kernzweck eines Unternehmens gehört, für das diese Daten quasi „Rohstoff“ sind, oder ob ein Handwerksbetrieb oder kleine und mittelständische Unternehmen personenbezogene Daten speichern, um die Entgeltabrechnung für ihre Mitarbeiter fahren, eine Kundenrechnung stellen oder die Lieferantenrechnungen bezahlen zu können. Der Grundaufwand zur Umsetzung der DS-GVO ist aber in beiden Fällen im Wesentlichen gleich.

Den Regelungsbedarf, der von den Unternehmen noch bis zum 25.05.2018 abzuarbeiten ist, spiegelt der Fragebogen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht wider, der in unserem Mitgliederbereich neben anderen „Praxishilfen“ für Sie bereit steht.

Datenschutz und Datensicherheit sind ein hohes Gut, dem sich unsere Unternehmen und auch wir uns ohne Wenn und Aber verpflichtet sehen. Und natürlich werden wir alle die DS-GVO umsetzen.

Wir werden aber dafür werben, dass die zuständigen Datenschutzbehörden bei ihren Prüfungen mit Augenmaß vorgehen und die praktische Unternehmenswirklichkeit gerade von Klein- und mittelständischen Unternehmen nicht ganz ausblenden.

Denn die in hohem Maße undifferenzierte und unverhältnismäßige Belastung besonders der KMUs durch die neue DS-GVO ist ein weiterer Mosaikstein bürokratischer Belastungen, die in der Addition die Unternehmen langsam verzweifeln lassen.

 

Bildquelle: pixabay_dsgvo-3958460

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